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Geburten bis Ende 2009: Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld - Verjährung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/304ÖStZB 2019, 589 Heft 20 v. 15.10.2019

KBGG: § 18, § 19, § 21 (Anm: mittlerweile aufgehoben durch BGBl I 2009/116), § 49 Abs 23

BAO: § 207 Abs 2 iVm § 208 Abs 1 lit a, § 209

Gem § 21 KBGG kann der Abgabenanspruch gem § 19 Abs 1 KBGG (bei Überschreiten der Einkommensgrenze) letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden siebten Kalenderjahres entstehen. Sind die Kinder des StPfl in den Jahren 2002 und 2003 (und somit vor 2010, vgl § 49 Abs 23 KBGG) geboren und wurden die Einkommensgrenzen gem § 19 KBGG im Jahr 2009 überschritten, so ist der Abgabenanspruch im Jahr 2009 (und damit innerhalb der in § 21 KBGG normierten Siebenjahresfrist) entstanden.

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