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Keine doppelte Haushaltsführung wegen Heimweh der Ehefrau und zu erwartender künftiger Pflegebedürftigkeit der betagten Eltern

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2019/2ÖStZB 2019, 5 Heft 1 und 2 v. 15.1.2019

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1

Eine berufliche und damit zu Werbungskosten der betroffenen Aufwendungen führende Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung liegt dann vor, wenn einem Arbeitnehmer die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist.

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