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Sachbezugsbewertung bei Überlassung von Vorführkraftfahrzeugen an Mitarbeiter eines Kfz-Händlers

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2019/1ÖStZB 2019, 3 Heft 1 und 2 v. 15.1.2019

EStG 1988: § 15 Abs 2 idF vor BGBl I 2015/118

SachbezugswerteVO: § 4 Abs 1 und Abs 6 idF BGBl II 2004/467

Erwirbt ein Kfz-Händler Neufahrzeuge vom Hersteller bzw vom Generalimporteur, um sie potentiellen Käufern zum Besichtigen, Probefahren etc zur Verfügung stellen zu können, und überlässt er diese Vorführkraftfahrzeuge auch seinen Mitarbeitern zur Privatnutzung, so ist hierfür nicht (gem § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl II 2004/467) bloß ein Sachbezug iHv 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges anzusetzen, da sonst - in Hinblick auf die einem Kfz-Händler für die Anschaffung von Vorführkraftfahrzeugen vom Hersteller bzw Generalimporteur regelmäßig eingeräumten besonderen Konditionen - die Privatnutzung von Vorführkraftfahrzeugen gegenüber der privaten Nutzung anderer Kraftfahrzeuge unzulässig bevorzugt wäre. Vielmehr sind (gem § 4 Abs 6 der Sachbezugswerteverordnung) die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten iSd § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung anzusetzen.

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