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Beschwerde nur gegen Sachbescheid - keine Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/278ÖStZB 2019, 547 Heft 19 v. 1.10.2019

BAO: §§ 243 ff, § 307

Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Bescheidbeschwerde zugänglich sind bzw der Rechtskraft teilhaftig werden können (vgl Ritz, BAO5, § 307 Tz 7, mwN).

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