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BFG: Nachträglich erlassener Einkünftefeststellungsbescheid

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/270ÖStZB 2019, 531 Heft 18 v. 15.9.2019

BAO: § 295 Abs 1

Ein nachträglich (nach dem bisherigen Einkommensteuerbescheid) erlassener Einkünftefeststellungsbescheid, der zu keiner inhaltlichen Änderung am bisherigen Einkommensteuerbescheid führt, ist kein Grund zur Erlassung eines neuen, inhaltlich gleichen Einkommensteuerbescheides. Ein auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheid wäre nur dann zu erlassen, wenn hiedurch ein abgeleiteter Bescheid aufgehoben oder abgeändert wird.

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