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BFG: Keine Beschwerdezinsen für (erst mit Rechtsmittelerledigung) gewährte Abgabengutschriften

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/264ÖStZB 2019, 529 Heft 18 v. 15.9.2019

BAO: § 205a

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