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BFG: Adoptionsgebühr - keine Einbeziehung von ausländischem Kapitalvermögen in Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/258ÖStZB 2019, 525 Heft 18 v. 15.9.2019

GebG: § 33 TP 1

Gemäß § 33 TP 1 Abs 1 GebG unterliegen Annahmeverträge, das sind Verträge über die Annahme an Kindes Statt, wenn der Wert des Vermögens des Annehmenden

Seite 525


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