UStG: § 11 Abs 2 und Abs 12 idF vor BGBl I 2012/112
Weist ein Kleinunternehmer in seinen Rechnungen Umsatzsteuer gesondert aus, so schuldet er diese Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung. Eine Berichtigung der Rechnungen mittels SMS an den Empfänger ist in den Streitjahren 2011 und 2012 nicht möglich.