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BFG: Keine Berichtigung einer Rechnung mittels SMS

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/251ÖStZB 2019, 520 Heft 18 v. 15.9.2019

UStG: § 11 Abs 2 und Abs 12 idF vor BGBl I 2012/112

Weist ein Kleinunternehmer in seinen Rechnungen Umsatzsteuer gesondert aus, so schuldet er diese Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung. Eine Berichtigung der Rechnungen mittels SMS an den Empfänger ist in den Streitjahren 2011 und 2012 nicht möglich.

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