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BFG: Entgeltliche Übertragung einer Liegenschaft - nachträgliche Aufgabe eines (zurückbehaltenen) Wohnungsgebrauchsrechts

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/232ÖStZB 2019, 513 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 29 Z 3

Ein Wohnungsgebrauchsrecht ist in der Regel ein höchstpersönliches, nicht übertragbares Recht ohne Wirtschaftsgutcharakter. Zahlungen für den Verzicht auf ein solches stellen beim Wohnungsgebrauchsberechtigten sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 dar, wenn damit kein Abgang eines Vermögenswertes des Wohnungsgebrauchsberechtigten verbunden ist.

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