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BFG: Kein Kilometergeld für Fahrtkosten iZm außergewöhnlichen Belastungen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/231ÖStZB 2019, 513 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 1, § 26 Z 4, § 34 Abs 1

Der Aufenthalt in einem auswärtigen Krankenhaus bzw einer auswärtigen Kuranstalt ist keine Reise im einkommensteuerrechtlichen Sinn. Der Begriff der Reise (etwa iSd § 4 Abs 5 EStG 1988) ist der außergewöhnlichen Belastung fremd.

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