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Festlegung der wesentlichen Merkmale einer Abgabe bei sonstiger Verfassungswidrigkeit

Erkenntnisse des VfGHMag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/208ÖStZB 2019, 487 Heft 17 v. 2.9.2019

Gemeindeabgabe

OÖ LustbarkeitsabgabeG 2015: § 1a

LustbarkeitsabgabeV des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl: Art 1 Abs 2

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