Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Nichtanwendung der bedingten Strafnachsicht nach dem FinStrG auf verwaltungsbehördliche Finanzvergehen durch ein kraft objektiver Konnexität zuständiges Gericht
Erkenntnisse des VfGHMag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/203ÖStZB 2019, 480 Heft 17 v. 2.9.2019