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Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Nichtanwendung der bedingten Strafnachsicht nach dem FinStrG auf verwaltungsbehördliche Finanzvergehen durch ein kraft objektiver Konnexität zuständiges Gericht

Erkenntnisse des VfGHMag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/203ÖStZB 2019, 480 Heft 17 v. 2.9.2019

Finanzstrafrecht - FinStrG: § 26 Abs 1, § 53 Abs 4

B-VG: Art 7 Abs 1

EU-Grundrechte-Charta: Art 20

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