BAO: § 212
VwGG: § 28 Abs 3
1) Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bleibt der Fälligkeitstag unberührt (vgl etwa die in Ritz, BAO6, unter Rz 15 zu § 212 BAO wiedergegebene Rsp).
BAO: § 212
VwGG: § 28 Abs 3
1) Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bleibt der Fälligkeitstag unberührt (vgl etwa die in Ritz, BAO6, unter Rz 15 zu § 212 BAO wiedergegebene Rsp).