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Fälligkeit der steirischen Bauabgabe vor rechtskräftigem Baubewilligungsbescheid

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/185ÖStZB 2019, 449 Heft 15 und 16 v. 30.8.2019

BAO: § 210 Abs 1

Stmk BauG: § 15

Die Festsetzung der Bauabgabe setzt nach § 15 Stmk BauG eine wirksame Baubewilligung voraus; auf die Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides muss hingegen nicht abgestellt werden.

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