UStG: § 2 Abs 3, § 12
KStG 1988: § 2
Eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt.
UStG: § 2 Abs 3, § 12
KStG 1988: § 2
Eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt.