In Hinterziehungsabsicht begangener Verstoß gegen formelle umsatzsteuerliche Vorschriften (insb Aufzeichnungspflichten) führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/51ÖStZB 2018, 131 Heft 5 v. 22.3.2018