MwSt-Pflicht von Rechtsanwaltsleistungen und die Beseitigung einer früheren Steuerbefreiung für solche Leistungen verletzen nicht das Charta-Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/50ÖStZB 2018, 131 Heft 5 v. 22.3.2018