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Fehlende Beschwerdevorentscheidung - Feststellungsbeschluss des BFG über seine Unzuständigkeit nicht zulässig

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/38ÖStZB 2018, 102 Heft 4 v. 19.2.2018

BAO: § 262, § 264, § 265, § 291

Das BFG ist zur Entscheidung (in der Sache) über eine Bescheidbeschwerde idR nur zuständig, wenn zuvor bereits die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung entschieden hat und dagegen ein Vorlageantrag erhoben wurde.

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