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Wiederaufnahme auf Antrag auch bei Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bescheides

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/39ÖStZB 2018, 105 Heft 4 v. 19.2.2018

BAO: § 303 Abs 1 lit b idF BGBl I 2013/14

Hätte die Kenntnis einer (auch für die Partei neu hervorgekommenen) Tatsache einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt, so sind die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme auf Antrag gegeben.

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