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Gemeinnütziger Sportverein - keine Versagung der Umsatzsteuerbefreiung wegen Abgabenhinterziehung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/30ÖStZB 2018, 95 Heft 4 v. 19.2.2018

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 14

EStG 1988: § 99

Verfolgt ein gemeinnütziger Sportverein ausschließlich den begünstigten Zweck der Förderung des Körpersports, so führen Verstöße gegen die Rechtsordnung (hier: Hinterziehung von Abgaben in Form von " Abzugsteuern " für ausländische Spieler) zwar zu verschiedenen, in der Rechtsordnung geregelten Rechtsfolgen. Dass eine dieser Rechtsfolgen ein Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus und damit auch eine Versagung der (unechten) Umsatzsteuerbefreiung iSd § 6 Abs 1 Z 14 UStG 1994 wäre, kann aus den Abgabengesetzen aber nicht abgeleitet werden.

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