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Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2005 - Aufteilung des Gruppeneinkommens bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/26ÖStZB 2018, 86 Heft 4 v. 19.2.2018

KStG 1988: § 22 Abs 1, § 26c Z 2 idF BGBl I 2004/57

Mit dem Steuerreformgesetz 2005, BGBl I 2004/57, wurde der Steuersatz ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2005 von 34 % auf 25 % abgesenkt.

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