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Arzt - Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/25ÖStZB 2018, 84 Heft 4 v. 19.2.2018

FLAG 1967: § 41 Abs 1

EStG 1988: § 47 Abs 2

Der Umstand, dass ein Arzt aufgrund seines Wissens und Könnens die Art der Behandlung bestimmt und in dieser Hinsicht keinen Weisungen unterliegt, spricht noch nicht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Es handelt sich nämlich hier um eine jener Berufstätigkeiten,

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