FLAG: § 2 Abs 8
Der Mittelpunkt des Lebensinteresses iSd § 2 Abs 8 FLAG kann auch dann in Österreich gelegen sein, wenn
sich die Mutter des Kindes nur zu Studienzwecken in Österreich aufhält,FLAG: § 2 Abs 8
Der Mittelpunkt des Lebensinteresses iSd § 2 Abs 8 FLAG kann auch dann in Österreich gelegen sein, wenn
sich die Mutter des Kindes nur zu Studienzwecken in Österreich aufhält,