EStG 1988: § 108c
Das Vorliegen eines hohen Prozentsatzes an mangelhafter Ware kann Anlass sein, durch weitere Forschungsarbeit "wesentlich verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen", wie es der Definition der "Experimentellen Entwicklung" bereits laut der Verordnung BGBl II 2002/506 entspricht.