BAO: § 85, § 86a Abs 1
Wird eine gegen einen Bescheid eines Zollamts erhobene Beschwerde ohne Verwendung eines Telefax-Gerätes (Telekopierers) im sogenannten " e-Fax-System" ("Online-Fax-System") eingebracht, so liegt keine verfahrensrechtlich relevante Eingabe vor.