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Übertragung eines Gegenstandes an Zahlungs statt zur Begleichung von Steuerschulden ist keine Lieferung gegen Entgelt

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/269ÖStZB 2018, 594 Heft 21 v. 26.11.2018

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MwStSystRL 2006/112/EG : Art 2, Art 14, Art 16

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