Dass ein Umsatzsteuerdelikt eine Sanktion gegen die Gesellschaft und eine weiter Sanktion gegen deren gesetzlichen Vertreter zur Folge hat, kann nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot verstoßen
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/268ÖStZB 2018, 592 Heft 21 v. 26.11.2018