DBA CSSR, BGBl 1979/34: Art 4 Abs 1 und Abs 2
DBA Zypern, BGBl 1990/709: Art 14
Hat ein Steuerpflichtiger in den Streitjahren 2004 bis 2010 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer zypriotischen Gesellschaft erzielt, so weist Art 14 des DBA mit Zypern, BGBl 1990/709, das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte dem Ansässigkeitsstaat zu. War der Steuerpflichtige - ungeachtet eines Wohnsitzes in Österreich - iSd Art 4 Abs 1 und Abs 2 des (im Verhältnis zur Slowakischen Republik geltenden) DBA-CSSR, BGBl 1979/34, in der Slowakischen Republik ansässig, so durften die strittigen Einkünfte nur in der Slowakischen Republik als Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Zur Beurteilung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bedarf es dabei einer Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse in der Slowakischen Republik mit den Aufenthalten im Haus in Österreich.