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Unzulässigkeit einer außer­ordentliche Revision

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/207ÖStZB 2018, 446 Heft 15 und 16 v. 15.8.2018

B-VG: Art 133 Abs 4

VwGG: § 28 Abs 3

Eine Revision entspricht in der Darlegung ihrer Zulässigkeit nicht den Anforderungen des § 28 Abs 3 VwGG, wenn sie nur ganz allgemein ein Abweichen von der Rsp des VwGH (vgl etwa den Beschluss VwGH 28. 2. 2014, Ro 2014/16/0004) oder das Fehlen von (einheitlicher) Rsp des VwGH behauptet (vgl etwa den Beschluss VwGH 10. 5. 2017, Ra 2017/11/0035, und VwGH 4. 10. 2016, Ra 2016/16/0088).

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