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Anspruch auf Familienbeihilfe - überwiegende Tragung der Unterhaltskosten

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/189ÖStZB 2018, 414 Heft 15 und 16 v. 15.8.2018

FLAG: § 2 Abs 2 idF BGBl I 2012/17

Gem § 2 Abs 2 FLAG hat eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person anspruchsberechtigt ist.

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