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Freiwillige Abfertigung iZm Wechsel innerhalb des Konzerns - Befreiung vom Dienstgeberbeitrag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/190ÖStZB 2018, 417 Heft 15 und 16 v. 15.8.2018

FLAG: § 41 Abs 4 lit b

EStG 1988: § 67 Abs 6

1) Nach § 41 Abs 4 lit b FLAG gehören ua die im § 67 Abs 6 EStG 1988 genannten Bezüge nicht zur Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag. Bezüge iSd § 67 Abs 6 EStG 1988 sind nach dem ersten Satz dieser Bestimmung nur sonstige Bezüge, die "bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen".

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