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Gebührenfreier Schriftenverkehr - Begriffe der "Humanität" und der "Wohltätigkeit"

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/196ÖStZB 2018, 430 Heft 15 und 16 v. 15.8.2018

GebG: § 2 Z 3

BAO: §§ 34 ff

Für die Beurteilung der Gebührenbefreiungsbestimmung nach § 2 Z 3 GebG sind auch die Vorschriften der §§ 34 ff BAO über das Gemeinnützigkeitsrecht von Bedeutung, wobei jedoch zu beachten ist, dass die Gebührenbefreiung nach § 2 Z 3 GebG gemeinnützige Zwecke iSd § 35 BAO selbst nicht erfasst. Mit der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft (iSd §§ 34 ff BAO) ist keineswegs eine generelle Gebührenbefreiung verbunden.

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