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Option zur Verlängerung eines Bestandvertrages - gebührenrechtliche Beurteilung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/197ÖStZB 2018, 430 Heft 15 und 16 v. 15.8.2018

GebG: § 17 Abs 4

Nach § 17 Abs 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von einer Bedingung oder der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. § 17 Abs 4 GebG normiert eine Ausnahme vom Grundsatz, wonach die Gebührenpflicht ein wirksam zustande gekommenes Rechtsgeschäft voraussetzt.

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