UStG 1994: § 2 Abs 2 Z 2, § 12
In einer umsatzsteuerlichen Organschaft stellen die von der Organträgerin an die Organgesellschaften erbrachten Gestionsleistungen (hier: Verwaltungsarbeiten iZm der Veranlagung) nicht steuerbare Innenumsätze dar. Gestionspauschale sind daher nicht der Umsatzsteuer zu unterziehen.