EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1
Der Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim, Eigentumswohnung) ist grundsätzlich von der Immobilienertragsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung erfasst beim Verkauf des Eigenheims allerdings nur das Gebäude und die umgebende Grundstücksfläche, die - nach der Verkehrsauffassung - üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist.