vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/139ÖStZB 2017, 238 Heft 9 v. 16.5.2017

EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 4

Verzugszinsen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Auch wenn Verzugszinsen zivilrechtlich als Schadenersatz anzusehen sind, werden diese wie "normale" Zinsen dafür bezahlt, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen ist, weswegen die Abgeltung der Kapitalnutzung im Vordergrund steht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte