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Kein Vorsteuerabzug für im Museum ausgestellte Motorräder (Oldtimer)

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/134ÖStZB 2017, 224 Heft 8 v. 28.4.2017

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b, Art 12 Abs 1 Z 1

Auch Motorräder (Oldtimer), deren Verwendung ausschließlich in der Ausstellung in einem Museum besteht, sind als Krafträder iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 anzusehen und unterliegen daher dem Vorsteuerausschluss.

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