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USt-Befreiung für privaten Lehrgang "Gesundheitswissenschaften und Public Health" - keine mit Universitätslehrgängen vergleichbare Zielsetzung erforderlich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/133ÖStZB 2017, 222 Heft 8 v. 28.4.2017

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit a

MwStSystRL: Art 132 Abs 1 lit i

Nach Art 132 Abs 1 lit i MwStSystRL sind zwar ua die Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, und daneben "andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung " von der Umsatzsteuer befreit.

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