UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit a
MwStSystRL: Art 132 Abs 1 lit i
Nach Art 132 Abs 1 lit i MwStSystRL sind zwar ua die Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, und daneben "andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung " von der Umsatzsteuer befreit.