UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 9 lit a und Abs 2,
§ 12 Abs 3 Z 1 und Z 2, § 16
Die Veräußerung von Grundstücken, insb etwa durch Bauträger, ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit. Der Steuerpflichtige kann allerdings bei der Veräußerung zur Umsatzsteuerpflicht optieren.