vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückstellungsbewertung - verlustkompensierende Berücksichtigung von Vorteilen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/126ÖStZB 2017, 208 Heft 8 v. 28.4.2017

EStG 1988: § 9 idF BGBl I 2003/71

UGB: § 211 Abs 1

Ist ein Produzent von Starterbatterien - aufgrund gesetzlicher Bestimmungen - zur Zurücknahme der in Verkehr gebrachten Batterien verpflichtet und bildet er für die (iZm der Rücknahme zu erwartenden) Aufwendungen eine Rückstellung, so ist bei Berechnung dieser Rückstellung auch der Vorteil verlustkompensierend zu berücksichtigen, der dem Produzenten daraus erwächst, dass die zurückgenommenen Altbatterien Blei enthalten, welches recycelt und dem Produktionsprozess wieder zugeführt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte