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Zuordnung einer Beteiligung zum Umlaufvermögen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/125ÖStZB 2017, 207 Heft 8 v. 28.4.2017

EStG 1988: § 6

KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2

Bei der Zuordnung einer Beteiligung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen kommt es auf die Zweckbestimmung der Beteiligung an.

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