EStG 1988: § 6
KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2
Bei der Zuordnung einer Beteiligung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen kommt es auf die Zweckbestimmung der Beteiligung an.
EStG 1988: § 6
KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2
Bei der Zuordnung einer Beteiligung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen kommt es auf die Zweckbestimmung der Beteiligung an.