NoVAG: § 12a Abs 1 erster Teilstrich idF BGBl I 2012/112
KFG: § 30a Abs 9a
Bei Verbringung eines Fahrzeuges zum Zweitwohnsitz nach Bulgarien kann eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe auch dann erfolgen, wenn noch keine Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank erfolgt ist.