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Vergütung der Normverbrauchsabgabe bei Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland auch ohne Sperre in Genehmigungsdatenbank

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/121ÖStZB 2017, 193 Heft 7 v. 11.4.2017

NoVAG: § 12a Abs 1 erster Teilstrich idF BGBl I 2012/112

KFG: § 30a Abs 9a

Bei Verbringung eines Fahrzeuges zum Zweitwohnsitz nach Bulgarien kann eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe auch dann erfolgen, wenn noch keine Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank erfolgt ist.

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