UStG 1994: § 2
Nach dem Urteil des EuGH 18. 10. 2007, C-355/06 , van der Steen, ÖStZB 2008/530, gilt ein zu 100 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, der aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer steuerpflichtigen Gesellschaft (als einziger Mitarbeiter) alle Arbeiten im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaft ausführt, nicht als Unternehmer iSd Art 4 Abs 1 der Sechsten RL.