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Nicht wesentlich beteiligte "Rechtsanwalts-Geschäftsführer" - keine Dienstgeberbeitragspflicht aufgrund Syndikatsvertrages

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/118ÖStZB 2017, 187 Heft 7 v. 11.4.2017

FLAG: § 41 Abs 2

EStG 1988: § 47 Abs 2

Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH unterliegen der Dienstgeberbeitragspflicht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 47 Abs 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses erfüllt sind. Maßgeblich ist dabei die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb. Weisungsunterworfenheit im hier maßgeblichen Sinn bedeutet, dass der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Dienstnehmers beeinflussen kann.

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