FLAG: § 41 Abs 2 idF vor BGBl I 2009/52
EStG 1988: § 47 Abs 2
Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH unterliegen der Dienstgeberbeitragspflicht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 erfüllt sind.