FLAG: § 41 Abs 2
EStG 1988: § 47 Abs 2
Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH unterliegen der Dienstgeberbeitragspflicht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 47 Abs 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses erfüllt sind. Maßgeblich ist dabei die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb. Weisungsunterworfenheit im hier maßgeblichen Sinn bedeutet, dass der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Dienstnehmers beeinflussen kann.