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Nicht wesentlich beteiligte "Rechtsanwalts-Geschäftsführer" - Dienstgeberbeitragspflicht

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/117ÖStZB 2017, 185 Heft 7 v. 11.4.2017

FLAG: § 41 Abs 2 idF vor BGBl I 2009/52

EStG 1988: § 47 Abs 2

Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH unterliegen der Dienstgeberbeitragspflicht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 erfüllt sind.

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