ESt
Freizügigkeitsabkommen Schweiz: Art 1, Art 2
Die Mitgliedstaaten können im Rahmen bilateraler DBA die Anknüpfungspunkte für die Regelung ihrer jeweiligen Steuerhoheit festlegen, müssen dabei aber den Grundsatz der Gleichbehandlung und die vom Primärrecht garantierten Verkehrsfreiheiten beachten.