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"Liebhabereigesellschaft" kein Gruppenmitglied

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/89ÖStZB 2017, 101 Heft 4 v. 6.3.2017

KStG 1988: § 9 idF BGBl I 2004/57

Eine Körperschaft, deren gesamte Tätigkeit als Liebhaberei anzusehen ist, kann nicht Gruppenmitglied iSd § 9 Abs 2 KStG 1988 sein. Eine Unternehmensgruppe kann daher nicht zwischen einem Gruppenträger und einer - lediglich eine Liebhabereitätigkeit ausübenden - Körperschaft als einzigem Gruppenmitglied gebildet werden.

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